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Klimabezogene Berichterstattung
EU-Kommission hat Leitlinien für die Berichterstattung ergänzt
Bedeutung und Umfang der nichtfinanziellen Berichterstattung haben in der jüngeren Vergangenheit immer mehr zugenommen. Bereits in Heft 6/2019 der IRZ haben sich die Autoren daher mit den Herausforderungen und Chancen einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auseinandergesetzt. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber in den §§ 289b bis 289e HGB (bzw. § 315b und § 315c HGB) Vorgaben zur Pflicht und Ausgestaltung der Erläuterungen gemacht. Dennoch treten in der Berichtspraxis nach wie vor Fragen auf, die häufig auch die inhaltliche Ausgestaltung der nichtfinanziellen Erklärung betreffen. Verschiedene Orientierungshilfen stehen für die Praxis hierbei zur Verfügung: die unverbindlichen Leitlinien der EU für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, ein Positionspapier des IDW zu „Pflichten und Zweifelsfragen zur nichtfinanziellen Erklärung“ sowie die Modifikation von DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung durch DRÄS 8. Die bisherigen Leitlinien der EU wurden im Juni 2019 um Aspekte zur klimabezogenen Berichterstattung ergänzt. Diese sind Gegenstand der nachfolgenden Erläuterungen.
1. Hintergrund
Die erstmals für nach dem be...