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Schweizer Arbeitslosenentschädigung – steuerfrei oder steuerpflichtig?
Mit dem hier besprochenen Erkenntnis hatte das BFG darüber zu entscheiden, ob die an den Beschwerdeführer (Bf) ausbezahlte Schweizer Arbeitslosenentschädigung in Österreich steuerpflichtig oder nach § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988 steuerfrei war. Der Schwerpunkt der Entscheidung bestand in der Beurteilung der Frage, ob die Schweizer Arbeitslosenentschädigung mit dem österreichischen Arbeitslosengeld vergleichbar ist.
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RV/1100279/2020; Revision zugelassen. | § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988; Art 15, 18 und 21 DBA Schweiz; Art 1 und 2 FZA; Art 39 EGV |
1. Der Fall
Der Bf war bis bei einem Unternehmen in Zürich beschäftigt. Sein Familienwohnsitz befand sich im Jahr 2018 im Inland, daneben unterhielt er beruflich bedingt einen Zweitwohnsitz im Kanton Aargau in der Schweiz. Aufgrund des Familienwohnsitzes wurden seine Bezüge aus der Tätigkeit in der Schweiz in Österreich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Einkommensteuer unterzogen, die in der Schweiz bezahlte Steuer wurde auf die österreichische Steuer angerechnet.
Nach Beendigung seiner Tätigkeit in Zürich erhielt der Bf vom bis zum eine Arbeitslosenentschädigung aus der Schweizer Arbeitslosenversicherung. Auszahlende Stelle war die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau. Von dieser Arbeitslo...