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Fruchtgenussvereinbarung mit einer Körperschaft?
Unentgeltliche Fruchtgenussvereinbarungen kommen häufig zwischen Familienangehörigen vor. Bei nahen Angehörigen ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Vereinbarung auch steuerlich anerkannt werden kann. In einem Beschwerdeverfahren war nun strittig, ob es durch eine Fruchtgenussvereinbarung mit der eigenen GmbH zu einer Verlagerung der Einkunftsquelle kam.
1. Der Fall
Das Finanzamt setzte aufgrund einer Kontrollmitteilung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Pachtzinse an, deren Höhe „in Anlehnung an die Veranlagung der Vorjahre im Schätzungswege“ ermittelt wurde. Dazu hat das Finanzamt bei der Sozialversicherung Erkundigungen eingeholt und als Antwort erhalten, dass der Beschwerdeführer ca zehn Hektar an eine Firma verpachtet hatte. Die dagegen erhobene Beschwerde, in der vorgebracht wurde, dass der Beschwerdeführer eine GmbH gegründet hatte, die seinen Grundbesitz verwaltet und die Pachterträge vereinnahmt hatte, wurde vom Finanzamt abgewiesen. Begründend wurde auf die Auskunft der Sozialversicherung verwiesen und ergänzend ausgeführt, dass der Notariatsakt über die Fr...