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BFGjournal 7, August 2023, Seite 221

Berücksichtigung eines Hagelschadens an einem geliehenen Fahrzeug als außergewöhnliche Belastung

Entscheidung: RV/3100142/2023; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 34 Abs 6 EStG.

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden kann nur geltend machen, wer im Zeitpunkt des Schadensfalls zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des beschädigten Wirtschaftsgutes war (in Jakom/Peyerl, EStG16 (2023) § 34, I. Tatbestandsmerkmale Rz 59; ).

Kann nicht nachgewiesen werden, dass das beschädigte Wirtschaftsgut (hier: Fahrzeug) dem Beschwerdeführer leihweise überlassen wurde, ist die Beschwerde als unbegründet abzuweisen.

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