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Außergewöhnliche Belastung: Stufenweise Ermittlung des Selbstbehalts nach § 34 Abs 4 EStG?
§ 34 Abs 4 Satz 2 EStG wendet bei der Berechnung des Selbstbehalts gestaffelte Prozentsätze auf die Bemessungsgrundlage an. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte das BFG die Rechtsfrage zu klären, ob im Sinn der Verwaltungspraxis ein einheitlicher Prozentsatz zur Anwendung kommt oder vielmehr eine stufenweise Ermittlung des Selbstbehalts rechtens ist.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer machte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese antragsgemäß und zog davon einen Selbsthalt von 3.418,69 Euro ab (zehn Prozent der Bemessungsrundlage von 34.186,88 Euro). Dagegen erhob der Beschwerdeführer durch seinen ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Beschwerde und führte dabei aus, dass der Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen abweichend von der Programmierung der EDV der Finanzverwaltung nach einem Stufentarif nach § 34 Abs 4 EStG zu berechnen sei. Somit seien nicht zehn Prozent von 34.186,88 Euro, sondern sechs Prozent von 7.300 Euro, acht Prozent von den weiteren 7.300 Euro und zehn Prozent von 19.586,88 Euro abzuziehen, woraus sich ein Selbstbehalt von 2.980,69 Euro ergeben würde. Nach ab...