Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nicht jedes Bonussystem ist eine steuerbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung
Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde ab dem Veranlagungsjahr 2022 in § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 eine Steuerbefreiung für an Arbeitnehmer gezahlte Gewinnbeteiligungen eingeführt. Das Bundesfinanzgericht hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen, die einander auf den ersten Blick zu widersprechen scheinen, mit dieser Steuerbefreiung befasst.
1. Erkenntnis vom , RV/1100060/2024
1.1. Der Fall
Ein in Österreich unbeschränkt steuerpflichtiger Angestellter eines Schweizer Unternehmens erhielt im Jahr 2022 einen Bruttolohn in Höhe von 99.766,70 CHF, in welchem ein Bonus in Höhe von 7.500 CHF inbegriffen war. Schon in den Jahren 2020 und 2021 wurden Bonuszahlungen in derselben Höhe getätigt. Seine Arbeitgeberin erzielte im vorangegangenen Wirtschaftsjahr offenbar ein negatives EBIT, der Gesamtkonzern hingegen einen beträchtlichen Gewinn.
Der Arbeitnehmer beantragte in seiner Beschwerde gegen den ...