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Nicht jedes Bonussystem ist eine steuerbegünstigte Mitarbeitergewinnbeteiligung
Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde ab dem Veranlagungsjahr 2022 in § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 eine Steuerbefreiung für an Arbeitnehmer gezahlte Gewinnbeteiligungen eingeführt. Das Bundesfinanzgericht hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen, die einander auf den ersten Blick zu widersprechen scheinen, mit dieser Steuerbefreiung befasst.
1. Erkenntnis vom , RV/1100060/2024
1.1. Der Fall
Ein in Österreich unbeschränkt steuerpflichtiger Angestellter eines Schweizer Unternehmens erhielt im Jahr 2022 einen Bruttolohn in Höhe von 99.766,70 CHF, in welchem ein Bonus in Höhe von 7.500 CHF inbegriffen war. Schon in den Jahren 2020 und 2021 wurden Bonuszahlungen in derselben Höhe getätigt. Seine Arbeitgeberin erzielte im vorangegangenen Wirtschaftsjahr offenbar ein negatives EBIT, der Gesamtkonzern hingegen einen beträchtlichen Gewinn.
Der Arbeitnehmer beantragte in seiner Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2022, seine Bezüge gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 im Ausmaß von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen, da die Bonuszahlung alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfülle.
Das Finanzamt argum...