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IRZ 11, November 2024, Seite 499

Public Statement der ESMA zur Erstanwendung der ESRS: Darstellung und Würdigung

Josef Baumüller und Matthias Hrinkow

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority bzw. ESMA) nimmt eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Im Juli 2024 hat sie sich ausführlich zu ihren diesbezüglichen Erwartungshaltungen gegenüber berichtspflichtigen Unternehmen geäußert. Für beaufsichtigte Unternehmen lassen sich hieraus zumindest implizite Anforderungen entnehmen, die über den Kern des Gesetzesrahmens hinausgehen. Dies wird im folgenden Beitrag dargelegt.

1. Hintergründe

Mängel in der Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen, die europäische Unternehmen nach der bislang geltenden Rechtslage veröffentlichen mussten, führten zur Notwendigkeit, mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine neue und weitaus ambitioniertere Rechtsgrundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten. Eingebettet in einen weiteren regulatorischen Rahmen der Sustainable-Finance-Initiative der EU, der in den vergangenen Jahren geschaffen wurde, sollen konkrete Anreize zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten als Basis dieser verbesserten Nachhaltigkeitstrans...

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