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Berücksichtigung von Wertminderungen bei assoziierten Unternehmen bei erstmaliger Erfassung?
Der Fall - die Lösung
Die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen wirft immer wieder Zweifelsfragen auf. Diese sind nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen eine Art Zwitter ist: Zum einen orientiert sie sich an der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Ein anderer Teil der Vorgaben orientiert sich aber an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Das Zusammenspiel dieser Vorgaben vor dem Hintergrund der zwangsläufigen konzeptionellen Brüche und die zahlreichen Verweise auf andere Standards machen die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen komplex.
Der folgende Beitrag diskutiert einen Sachverhalt, bei dem zwischen Kaufvertrag und erstmaliger bilanzieller Erfassung der Beteiligung bereits wertmindernde Ereignisse auftreten.
1. Sachverhalt
Die Erwerber AG (E) schließt im Februar des Jahres x1 einen Vertrag über den Erwerb von 30% der Aktien an der Ziel AG (Z). Als Preis für den Erwerb des Aktienpakets werden je Aktie 100 € vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Börsenpreis und damit der beizulegende Zeitwert einer einzelnen Aktie der Z bei 85 €.
Der Aufpreis für das 30%-Aktienpaket auf den beizulegenden Zeitwert einer einzelnen Aktie erklärt sich...