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Die Rolle zertifizierter Finanzintermediäre nach der FASTER-Richtlinie
Die FASTER-Richtlinie zielt darauf ab, Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Kleinanleger sicher und effizienter zu gestalten. Neben Regelungen zur Einführung einer gemeinsamen digitalen EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) sieht die FASTER-Richtlinie insbesondere standardisierte Meldeverfahren für sogenannte zertifizierte Finanzintermediäre und eine Umsetzung „neuer“ Entlastungs- und Erstattungsverfahren vor. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rolle der zertifizierten Finanzintermediäre im Rahmen der standardisierten Meldeverfahren und der FASTER-Entlastungs- und Erstattungsverfahren.
1. Überblick über die FASTER-Richtlinie
Am wurde im ECOFIN-Rat von den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung über die Richtlinie des Rates über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern erzielt (FASTER-Richtlinie). Die FASTER-Richtlinie bezweckt, derzeit bestehende, oft bürokratische und daher zeit- und kostenaufwendige Quellensteuerentlastungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten effizienter zu gestalten, und soll insbesondere für grenzüberschreitend agierende Kleinanleger Erlei...