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Verfahrensrechtliche Herausforderungen bei der Beschwerde gegen Wiederaufnahmebescheide
Das BFG sieht sich regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass ihm Beschwerden gegen einen Wiederaufnahmebescheid und den zugehörigen Sachbescheid vorgelegt werden, das Finanzamt aber nur über den Sachbescheid eine Beschwerdevorentscheidung erlassen hat. Diese Situation ist tückisch, weil nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bei sonstiger Rechtswidrigkeit zuerst über die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid abgesprochen werden muss. Für die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid besteht aber mangels Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt noch keine Zuständigkeit des BFG. Dieser Beitrag diskutiert mögliche Lösungsansätze für diese Verfahrenssituation.
1. Das Problem
Das BFG hatte sich in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen mit einer Besonderheit des Wiederaufnahmeverfahrens auseinanderzusetzen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ua dadurch gekennzeichnet, dass gemäß § 307 Abs 1 BAO mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Dabei sind der Wiederaufnahmeb...