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Voraussetzungen zur Teilwertabschreibung einer Beteiligung
Gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG können Wertminderungen bei Kapitalanteilen einer Körperschaft jeweils nur zu einem Siebentel pro Besteuerungszeitraum geltend gemacht werden. Bei Beteiligungen an Kapitalanteilen handelt es sich idR um nicht abnutzbares Finanzanlagevermögen, das gemäß § 6 Z 2 lit a EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten ist. Jedoch ist der Ansatz des niedrigeren Teilwerts zulässig und muss bei der Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs 1 EStG verpflichtend vorgenommen werden. Die Voraussetzungen dazu und wie die Bewertung vorgenommen werden soll, hat das BFG in seiner aktuellen Entscheidung herausgearbeitet.
1. Der Fall
Eine GmbH hat die Beteiligung an ihrer Beteiligungsgesellschaft teilwertberichtigt und im Beschwerdejahr gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG die Siebentelabschreibung beim Finanzamt geltend gemacht. Die Beschwerdeführerin (Bf) brachte vor, dass die Geschäftstätigkeit im Beschwerdejahr und in den Vorjahren unter den geplanten Budgetzahlen geblieben sei. Aus diesem Grund sei stets, § 204 Abs 2 erster Satz UGB entsprechend, der steuerliche Begriff des Teilwerts mit dem beizulegenden Wert des UGB deckungsgleich und aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 EStG zwingend vor...