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ASoK 11, November 2024, Seite 427

Vom Bundeseinigungsamt festgelegte Lehrlingseinkommen

Gültig seit 1. 2., 1. 6. bzw 1. 10. 2024

Manfred Pichelmayer

Dieser Beitrag stellt einige vom Bundeseinigungsamt zuletzt durch Verordnung festgesetzte Lehrlingseinkommen vor. Vor allem hinsichtlich der Weihnachtsremunerationen, die am 30. 11. bzw 1. 12. fällig werden, ist diese Information von Bedeutung.

1. Allgemeines

In den meisten Branchen wird das Lehrlingseinkommen durch Kollektivvertrag geregelt. Der Begriff „Lehrlingsentschädigung“ findet sich im Berufsausbildungsgesetz (BAG) und im ArbVG nicht mehr. Im Zuge der Novellierung des BAG wurde dieser durch den Begriff „Lehrlingseinkommen“ ersetzt.

Gibt es für eine Branche keinen Kollektivvertrag, kann das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ein Lehrlingseinkommen festsetzen. Eine kollektivvertragsfähige Körperschaft muss einen entsprechenden Antrag stellen.

Im Jahr 2024 wurden in folgenden Wirtschaftszweigen vom Bundeseinigungsamt neue Lehrlingseinkommen festgesetzt (im Jahr 2023 erfolgte Festsetzungen sind hier nicht dargestellt) für:

  • gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern;

  • kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern;

  • Lehrlinge bei Kfz-Verleihunternehmungen;

  • Fitnessbetreuerinnen und Fitnessbetreuer;

  • Sportadministratorinnen und Sportadministratoren;

  • Veranstal...

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