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Arbeitszeitregelungen im neuen Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe
Eine Analyse der Änderungen mit Schwerpunkt Durchrechnung der Normalarbeitszeit
Die mit in Kraft getretenen Änderungen des Kollektivvertragsvertragsrechts im Hotel- und Gastgewerbe haben durchaus historische Dimensionen: Anstelle der bisher bestehenden separaten Kollektivverträge für die Gruppen der Angestellten und der Arbeiter ist ein gemeinsamer Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer geschaffen worden. Viele Regelungen wurden angepasst, sodass überwiegend ein einheitlicher kollektivvertraglicher Rechtsrahmen gilt. Eine Reihe von Änderungen betreffen den Bereich des Arbeitszeitrechts und sorgen für Handlungsbedarf in den Betrieben bzw manche Zweifelsfragen. Insbesondere die neue Bestimmung bezüglich der Möglichkeit einer Durchrechnung der Normalarbeitszeit wird in der Folge analysiert.
1. Überblick
In Österreich arbeiten weit mehr als 200.000 Menschen im Hotel- und Gastgewerbe. Diese sind überwiegend vom Geltungsbereich des für die Branche relevanten „Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe“ (im Folgenden: KV) erfasst. Der KV zählt damit bezüglich der erfassten Arbeitnehmer zu einem der größten Österreichs.
Im fachlichen Geltungsbereich gab es zwar schon zuvor einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Branchen des Hotel- und Ga...