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BFGjournal 5, Mai 2023, Seite 174

Beschwerde wegen Geschäftsführerhaftung und mündliche Verhandlung?

Markus Knechtl

Schriftsätze in Rechtsmittelverfahren weisen zuweilen unklare Formulierungen auf. Grundsätzlich dürfen Anträge nicht an den Eintritt bestimmter Bedingungen geknüpft werden. Strittig war nun, ob ein mit einer Bedingung versehener Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wirksam gestellt wurde und welche Konsequenz die Unterlassung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht hat.


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RV/5100547/2021; Revision nicht zugelassen; Ra 2022/13/0113; (Aufhebung).
§§ 9, 80, 248 BAO; Art 47 GRC, Art 6 EMRK

1. Der Fall

Bei einer GmbH, die ihre Abgabenschulden nicht entrichtet hatte, wurde ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet. Der ehemalige Geschäftsführer wurde vom Finanzamt zur Haftung nach § 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschulden der GmbH im Ausmaß von über 520.000 Euro herangezogen. Bei den ausstehenden Abgaben handelte es sich um Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Umsatzsteuerjahresbescheide waren für die Jahre 2014 bis 2016 vorhanden; für die Umsatzsteuer 1/2017 wurde eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.

Der unvertretene Beschwerdeführer hat sowohl in der Beschwerde als auch im Vo...

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