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Neuerungen im Genossenschaftsrecht durch das GenRÄG 2024
Kurz vor der Sommerpause wurde im Nationalrat das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) beschlossen und Ende Juli kundgemacht (BGBl I 2024/133). Infolgedessen treten mit kommendem Jahreswechsel diverse Änderungen im Genossenschaftsrecht in Kraft, von denen vor allem die Abschaffung der Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung und Geschäftsanteilhaftung, die Möglichkeit der Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften und die Flexibilisierung der Nachschusspflicht hervorstechen.
I. Überblick
Genossenschaften sind in Österreich nach wie vor ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Durch das GenRÄG 2024 sollen Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen gestärkt werden. Das Ziel der Novelle ist es, das Genossenschaftsrecht zu modernisieren und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten. Die Eckpunkte der gegenständlichen Reform sind die Flexibilisierung der Nachschusspflicht und die Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen nach dem VerG in Genossenschaften. Darüber hinaus werden die Rechtsformvarianten der Genossenschaft mit unbeschränkter Haft...