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GesRZ 5, Oktober 2024, Seite 282

Vertraulichkeitsbereiche und Wissenszurechnung

Susanne Kalss und Martin Oppitz

Die Etablierung von „Chinese Walls“ bzw von Vertraulichkeitsbereichen zum Zweck der Informationsflusskontrolle ist seit Langem Bestandteil funktionierender Compliance-Organisationen. Die gesetzlichen Grundlagen sind dem Kapitalmarktrecht zuzuordnen, steht doch die Prävention des missbräuchlichen Umgangs mit Insiderinformationen, aber auch die Bewältigung von Interessenkonflikten, im Vordergrund. Der Listing Act der Europäischen Union wurde am vom Europäischen Parlament beschlossen. Er ordnet gerade das Marktmissbrauchsrecht und die Ad-hoc-Publizität und damit die Bedeutung von Kenntnis von Insiderinformationen neu. Dieser Beitrag erläutert die Auswirkungen derartiger organisatorischer Vorkehrungen auf die Wissenszurechnung in Unternehmen.

I. Das Konzept der Informationsflusskontrolle im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die innerbetriebliche Gestaltung und Kontrolle des Informationsflusses ist nicht nur ein betriebswirtschaftliches Anliegen, sondern folgt - aus unterschiedlicher Perspektive - neben aufsichtsrechtlichen Vorgaben insbesondere der Informationsverantwortung des Vorstands bzw der Geschäftsführung.

Lange bevor der Begriff „Vertraulichkeitsbereich“ im Zuge der Implementi...

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