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Zur Beteiligungsanschaffung von einem konzernzugehörigen Unternehmen
Erwarb eine Gruppenkörperschaft bis einschließlich eine Beteiligung an einer Körperschaft, stand ihr nach § 9 Abs 7 KStG grundsätzlich die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung zu. Voraussetzung dafür war ua eine Fremdbezogenheit des Erwerbs. Erfolgte die Anschaffung somit von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, war die Abschreibung verwehrt.
Im gegenständlichen Fall erwarb die beschwerdeführende Holding-GmbH („bf Holding-GmbH“) eine Beteiligung an der T-GmbH durch eine Kapitalerhöhung bei letzterer. Die übrigen, von Dritten gehaltenen Anteile an der T-GmbH wurden darüber hinaus in die bf Holding-GmbH nach Art III UmgrStG eingebracht. Das Finanzamt ließ die beantrage Firmenwertabschreibung nicht zu, weil in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine fremdbezogene Anschaffung vorgelegen sei. Darüber hinaus sei aufgrund der vertraglichen Bezugnahme auf den Einbringungsstichtag die beschwerdeführende Holding-GmbH zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kapitalerhöhung bereits Gesellschafterin der T-GmbH gewesen.
1. Der Fall
Die bf Holding-GmbH wurde im Juli 2010 von den natürlichen P...