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GesRZ 5, Oktober 2024, Seite 280

CEAOB veröffentlicht Leitlinien zu CSRD

Das Komitee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies; CEAOB) hat am die finalen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD veröffentlicht. Das CEAOB wurde von der Europäischen Kommission aufgefordert, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten wegen fehlender internationaler Standards vorerst EU-weit orientieren können.

Durch diese unverbindlichen Leitlinien soll nun ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit geschaffen werden. Nationale Vorgaben sollen weiterhin vorrangig beachtet werden.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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