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GesRZ 5, Oktober 2024, Seite 279

FMA und BaFin unterstützen von DORA betroffene Unternehmen

  • Die FMA mahnt Finanzdienstleister und IKT-Anbieter, sich auf DORA vorzubereiten: Die EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act; DORA), die ab dem anzuwenden ist, soll die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den regulatorischen Fokus einbeziehen und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzunternehmen und des gesamten Finanzmarkts gegenüber Cyberrisiken und IKT-bedingten Betriebsstörungen stärken. Ferner werden auch IKT-Drittanbieter, die als kritisch eingestuft werden, in den neuen Überwachungsrahmen einbezogen. Mit haben alle Verträge mit IKT-Drittanbietern den regulatorischen Anforderungen der DORA zu entsprechen. Der FMA müsse dann unverzüglich ein Informationsregister zu allen Verträgen mit IKT-Drittdienstleistern übermittelt werden. Die Meldepflichten gegenüber der FMA sollen auch schwerwiegende Cyber-Vorfälle und IKT-bedingte Betriebsstörungen betreffen. Die FMA lege aufgrund der neuen Herausforderungen einen Aufsichtsschwerpunkt auf die Einhaltung der DORA-Bestimmungen und begleite die beaufsichtigten Unternehmen wie auch Drittanbieter sehr eng. So habe die FMA in de...

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