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EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Europäische Kommission hat im September gegen Österreich drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und entsprechende Aufforderungsschreiben versandt. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde gegen Österreich eingeleitet, weil Österreich keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der CSRD mitgeteilt hat. Österreich muss innerhalb der von der Europäischen Kommission mitgeteilten zweimonatigen Frist auf die Aufforderungsschreiben antworten und die Richtlinien vollständig umsetzen, anderenfalls kann die Europäische Kommission weitere Schritte im Verfahren setzen.