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GesRZ 5, Oktober 2024, Seite 279

Wiener Public Corporate Governance Kodex

Um für die Leitung und Überwachung der städtischen Unternehmen einen einheitlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, sieht das Regierungsprogramm die Erstellung eines Wiener Public Corporate Governance Kodex (WPCGK) vor. Der nun erstellte WPCGK enthält ua umfassende Regelungen und Klarstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung und legt Regelungen für verantwortungsvolle, stabile und transparente Entscheidungsprozesse fest.

Ferner sieht der WPCGK einen Frauenanteil von mindestens 40 % in Aufsichtsräten vor. Bis Ende 2030 soll der Frauenanteil in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen die Stadt Wien mehrheitlich beteiligt ist, auf gleichberechtigte 50 % erhöht werden. Im WPCGK sind auch Altersgrenzen geregelt. So sollen von der Stadt Wien nominierte Aufsichtsratsmitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, spätestens zu diesem Zeitpunkt automatisch aus Aufsichtsgremien ausscheiden.

Die Wiener Unternehmensbeteiligungen werden ab 2025 verpflichtet, einen sogenannten „Corporate-Governance-Bericht“ zu erstellen. Dieser ist erstmals im Jahr 2026 gemeinsam mit dem Jahresabschluss zu veröffentlichen. In diesem Bericht sollen insbesondere etwaige Abwei...

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