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GesRZ 5, Oktober 2024, Seite 278

Update: WiEReG

Wie in dieser Rubrik berichtet, gab es in den letzten Monaten einige Änderungen iZm dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Dies ua vor dem Hintergrund einer Entscheidung des VfGH, der feststellte, dass eine uneingeschränkte öffentliche Einsicht gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstoße, sowie der Einführung des FlexKapGG und der dadurch entstandenen Meldepflicht für FlexCos.

Am veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen „Fachliche News“ zum neuen Meldeformular, welches ab dem zur Verfügung steht. Darin finden sich Informationen insbesondere zu den Änderungen bei:

  • der Offenlegung relevanter Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette (§ 5 Abs 1 Z 3a WiEReG);

  • der Möglichkeit zum Verzicht auf die automatische Datenübernahme bei inländischen Stiftungen und Trusts als oberste Rechtsträger (§ 5 Abs 1 Z 2 WiEReG);

  • der Meldung von Treuhandschaften bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern (§ 5 Abs 1 Z 3 lit c und d WiEReG);

  • der Angabe des Anteils zugewendeter Vermögenswerte bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern (§ 5 Abs 1 Z 3 lit c und d WiEReG); sowie

  • der Meldung des Masseverwalters als subsidiären wirtschaftlichen Eigentümer, wen...

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