Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steueranspruch nach innerstaatlichem Recht und Schrankenwirkung von Doppelbesteuerungsabkommen
Im Hinblick darauf, dass Doppelbesteuerungsabkommen eine Schrankenwirkung lediglich insofern entfalten, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Steuerpflicht begrenzen, hatte das BFG im zugrundeliegenden grenzüberschreitenden Fall zunächst zu beurteilen, ob sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht eine Steuerpflicht ergibt.
Dazu war die Frage zu klären, ob der Beschwerdeführer (Bf) durch die Vermietung seiner Eigentumswohnung im Inland bei gleichzeitiger Verlagerung des Mittelpunktes seiner Lebensinteressen nach Litauen die Verfügungsmacht über diese Wohnung auch dann aufgegeben hat, wenn aus einer Wohnrechtsvereinbarung hervorgeht, dass die Mieterin dem Bf das Nutzungsrecht für ein Zimmer mit allen Nebenräumen unbeschränkt zur Verfügung stellt, und somit von einem inländischen Wohnsitz auszugehen war. In einem zweiten Schritt war zu beurteilen, ob die sich aus dem innerstaatlichen Recht ergebende Steuerpflicht auch dann durch das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Litauen eingeschränkt wird, wenn es keine Bestimmungen zur Frage eines von Österreich anzuwendenden Progressionsvorbehalts enthält.