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ASoK 10, Oktober 2012, Seite 399

Verfall von Ansprüchen – Übergabe der Tachographenscheibe ist keine schriftliche Geltendmachung

1. Der wesentliche Zweck der Verfallsklausel wird darin gesehen, einem Beweisnotstand zu begegnen, in dem sich der Arbeitnehmer bei einer verspäteten Geltendmachung befinden würde.

2. Die Übergabe von Tachographenscheiben, die erst durch mikroskopische Auswertung durch einen geprüften Rechnungstechniker anhand der Tachographenblätter sowie weiterer Sachverständiger eine Feststellung der Überstunden ermöglichen, stellt keine schriftliche Geltendmachung i. S. d. Art. 12 Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter dar. – (§§ 6 und 7 ABGB; Art. 12 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter)

( 9 ObA 13/12w)

Rubrik betreut von: Von Dr. Edith Marhold-Weinmeier
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Richterin am ASG Wien und Lehrbeauftragte an der WU Wien.
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