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ISR 11, November 2024, Seite 357

Zur Auslegung des § 6 AStG

Stefanie Beinert

Unternehmerfamilien zeichnen sich durch eine zunehmende Mobilität im Gesellschafterkreis aus. Die steuerrechtlichen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), die in der Wegzugsteuer liegen, haben daher große Bedeutung. Häufig ist der Wegzug nur temporär, d.h. auf den Verlust des deutschen Besteuerungsrechts folgt nach einer Phase des Nichtbestehens des Besteuerungsrechts die erneute steuerrechtliche Verstrickung der Anteile. Man sollte meinen, dass der Gesetzgeber den Wegzug akzeptiert und den Zuzug attraktiv gestaltet, was aber nicht der Fall ist. Die Vorschrift des § 6 AStG wirft eine ganze Reihe von Auslegungsfragen auf; einigen soll nachfolgend nachgegangen werden.

Entrepreneurial families are characterized by increasing mobility within the circle of shareholders. The tax law restrictions on the freedom of establishment (Art. 49 TFEU), which lie in exit taxation, are therefore of great importance. The departure is often only temporary, i.e. the loss of the German right of taxation is followed by the loss of the German right of taxation is followed by a phase of non-existence of the right of taxation followed by a renewed tax liability of the shares....

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