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Hürden für Kurzzeitvermietungen in Wien
Auswirkungen und offene Fragen nach der Bauordnungsnovelle 2023
Die touristische Kurzzeitvermietung hat in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Auf Onlineplattformen wie Airbnb oder Booking.com können Eigentümer ihre Objekte mit relativ wenig Aufwand inserieren und zur Vermietung anbieten.
Der Wiener Landesgesetzgeber hat auf diese Entwicklungen mit einer neuerlichen Verschärfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die gewerbliche Nutzung einer Wohnung zu kurzfristigen Beherbergungszwecken reagiert. Neben der seit dem Jahr 2018 in Kraft getretenen Bestimmung des § 7a Abs 5 BO für Wien (Anmerkung: nun verschärft), mit welcher die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung innerhalb von verordneten Wohnzonen stark eingeschränkt wurde, ist durch die Bauordnungsnovelle 2023 mit eine weitere Beschränkung hinzugetreten. § 119 Abs 2a lit a BO für Wien regelt nunmehr, dass die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke keine Tätigkeit darstellt, die üblicherweise in einer Wohnung ausgeübt wird. § 129 Abs 1a BO für Wien verlangt für eine derartige Nutzung nach dem eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Folglich wurde das Wiener Stadtgebiet flächendeckend zur Verbotszone erklärt, sofern keine Ausnahmebewilligung zur Kurzzeitvermietung vorliegt.
Dieser Beitrag soll die Voraussetzungen zur Erteilung der „n...