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Die neue EU-Gebäuderichtlinie
Der europäische Plan zur Dekarbonisierung des gesamten Gebäudesektors
Als Teil des klimapolitischen Projekts „Fit for 55“ hat die Europäische Kommission am die überarbeitete Version der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Building Directive, EPBD) vorgelegt. Die Verhandlungen zur Richtlinie wurden im Dezember 2023 abgeschlossen und anschließend vom Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat gebilligt. Am ist die EPBD in Kraft getreten. Die Richtlinie stellt wesentliche Anforderungen an den öffentlichen und privaten Gebäudesektor zur Verbesserung der Energieeffizienz bis hin zum Nullemissionsgebäude. Die Mitgliedstaaten stehen nunmehr vor der Herausforderung, die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umzusetzen.
1. Ein Umbruch auf EU-Ebene
Das Thema Klimaschutz im Gebäudesektor hat die Europäische Kommission bisher weitestgehend auf die einzelnen Mitgliedstaaten ausgelagert. Bisher hat die EU in diesem Bereich hauptsächlich allgemeine Vorgaben an den Klimaschutz formuliert. Die „alte“ EPBD ließ daher in vielen Bereichen einen großen Interpretationsspielraum. Die Länder konnten ihre individuellen klimapolitischen und gebäudespezifischen Eigenheiten dadurch sehr frei an die wei...