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immo aktuell 5, Oktober 2024, Seite 155

Übertragung des Eigentums an einer landwirtschaftlichen Fläche gegen Zahlung einer Entschädigung aufgrund einer behördlichen Entscheidung

immo aktuell 2024/27

Art 2 Abs 1 lit a, 9 Abs 1 und 14 Abs 2 lit a MwStSyst-RL (Richtlinie 2006/112/EG)

J. S., C-182/23

Eine Übertragung des Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken im Wege der Enteignung gegen Zahlung einer Entschädigung an den Eigentümer dieser Grundstücke muss der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn dieser Eigentümer ein mehrwertsteuerpflichtiger Landwirt ist, der als solcher handelt, auch wenn er keine Tätigkeit im Immobilienhandel ausübt und nichts unternommen hat, was auf eine solche Eigentumsübertragung abzielen würde.

Ausgangsverfahren und Vorlagefrage: (9) J. S. führt einen landwirtschaftlichen Betrieb, in dem er seit 2001 in der Milchviehhaltung und Milcherzeugung tätig ist. Er ist seit Januar 2013 als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert. Im Jahr 2003 und anschließend im Jahr 2015 kaufte er Grundstücke, die diesen Betrieb vergrößern sollten. Auf diesen Erwerb wurde weder Mehrwertsteuer erhoben noch war er Gegenstand eines Vorsteuerabzugs.

(10) Mit Entscheidung des Woiwoden, einer Behörde innerhalb der öffentlichen Verwaltung, vom wurde das Eigentum an einem Teil der Grundstücke, auf denen sich der Betrieb von J. S. befindet, auf den Skarb Panstwa (Fiskus, ...

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