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immo aktuell 5, Oktober 2024, Seite 151

Der aktuelle Fall

Aktualisierte Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024

Viktoria Kloihofer und Eleonora Danauar

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Herbst wird anstatt des aktuellen Falls die vom BMF aktualisierte Information über steuerliche Maßnahmen für betroffene Personen erläutert. Am wurde vom BMF anlassbezogen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hingewiesen, die vom Hochwasser betroffenen Personen sowie Helfenden steuerlich Linderung verschaffen sollen.

1. Verlängerung von Fristen

Sollte infolge eines Hochwasserereignisses die Einhaltung steuerlicher Fristen unmöglich sein, besteht die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen (zB laut BMF-Info die Abgabe der UVA) zu stellen. Ebenfalls können offene Beschwerdefristen verlängert werden.

Sollten bereits Fristen versäumt worden sein, besteht die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass die Naturkatastrophe ursächlich für die Fristversäumnis war.

2. Zahlungserleichterungen

Zu Liquiditätsengpässen infolge der Naturkatastrophe weist das BMF auf folgende Möglichkeiten hin:

  • Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung;

  • Antrag, von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen;

  • Antrag auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung vo...

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