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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 242

Genehmigung eines Vergleichs - Vertragsauslegung

iFamZ 2024/180

§ 258 Abs 4 ABGB

Ob die Voraussetzungen für die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vergleichs vorliegen, hängt von der BeurteiS. 243 lung ab, ob dieser und nicht die gerichtliche Durchsetzung des verglichenen Anspruchs dem wohlverstandenen Interesse des Pflegebefohlenen entspricht. Abzustellen ist darauf, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter die vergleichsweise Einigung dem Klageweg vorziehen würde, was jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn die Erfolgsaussichten gering sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Vermögensnachteil des Betroffenen durch die Belastung mit Prozesskosten droht.

Das Rekursgericht legte das Übereinkommen, das die Anspruchsgrundlage für den noch strittigen Zinsenanspruch bildet, im Sinn des Rechtsstandpunkts des Betroffenen aus und begründete nachvollziehbar, warum es an der Richtigkeit dieser Auslegung nicht zweifle. Unter Zugrundelegung dieser Rechtsansicht beträgt der Anspruch des Betroffenen etwas mehr als das Doppelte der Vergleichssumme von 10.000 €. Die Beurteilung des Rekursgerichts, die Genehmigung des Vergleichs, der dem Betroffenen nicht einmal 50 % der Summe sichere, die ihm ...

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