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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 230

Überlegungen zu einer Novellierung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes

Robert Müller

Dieser Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrags wieder, den der Autor am bei der Richter:innen-Tagung in Kitzbühel hielt. Der Charakter der Darstellung wurde auch in der schriftlichen Variante möglichst beibehalten. Die nachfolgenden Überlegungen über mögliche Aspekte einer Novellierung des 2. ErwSchG werden in den größeren Kontext der langjährigen Entwicklungen gestellt. Es geht dem Autor ua auch darum, den Unterschieden in den Werthaltungen nachzuspüren, den Widersprüchlichkeiten, Doppelbotschaften und Ambivalenzen, die in der Diskussion vielleicht zu wenig wahrgenommen werden oder bei denen schnell von einer gleichen Gesinnung ausgegangen wird.

I. Grundlegendes

Schon die erste Ambivalenz prägt als unterschiedliche Werthaltung die gesamte weitere Diskussion: Ist gesetzliche Vertretung von kognitiv oder psychisch beeinträchtigten Personen grundsätzlich etwas Gutes oder etwas Schlechtes? Ist sie das Problem oder die Lösung? Das Gesetz vermittelt beides:

Gesetzliche Vertretung als etwas grundsätzlich Gutes: Es gibt ein Problem, nämlich eine kognitiv oder psychisch beeinträchtigte Person, mit einem drohenden Nachteil bei der selbständigen Regelung ihrer Angelegenheiten, und es gibt dafür...

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