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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 229

Diskrepanz von Wohnsitzmeldung und tatsächlichem Aufenthalt in Ungarn

iFamZ 2024/176

§§ 1 Abs 7, 2 Abs 6 KBGG

Da in Ungarn ein dem österreichischen Melderecht vergleichbares System existiert, nach dem einer Person die Meldung oder Registrierung des Hauptwohnsitzes möglich ist, ist die Vornahme einer richtigen hauptwohnsitzlichen Meldung Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Nutzt die Mutter die Wohnimmobilie, an der sie die Meldung des Wohnsitzes im relevanten Zeitraum beibehielt, nicht (mehr) als lebensführungsmäßiges Zuhause, kann eine solche nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Meldung nicht als hauptwohnsitzliche Meldung iSd § 2 Abs 6 KBGG qualifiziert werden.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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