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Keine Scheinkarenz wegen späterer Auflösung des Arbeitsverhältnisses
iFamZ 2024/174
§ 24 Abs 3 KBGG; §§ 10 Abs 7, 15 Abs 4 MSchG
Aus dem bloßen Umstand, dass die Bezieherin von Kinderbetreuungsgeld ihr Arbeitsverhältnis zu einem späteren, weit nach der Inanspruchnahme der Karenz liegenden Zeitpunkt einvernehmlich auflöste, kann nicht darauf geschlossen werden, dass sie die Karenz zum maßgeblichen Zeitpunkt der Geltendmachung ihres Karenzierungsanspruchs nur zum Schein in Anspruch genommen hat.