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Keine Waisenpension nach der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährtin der Mutter
iFamZ 2024/171
§§ 123 Abs 3, 252 Abs 1 Z 4 ASVG
Nach der gesetzlichen Definition in § 123 Abs 3 ASVG hat der Gesetzgeber den Begriff des - nach dem Stiefelternteil waisenpensionsberechtigten - Stiefkindes eindeutig nicht auf das Kind des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin der Mutter ausgedehnt.