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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 228

Ersatzpflicht eines Sachverständigen für (zahlreiche) Privatgutachten?

iFamZ 2024/169

§ 1299 ABGB

Eine geschädigte Person verletzt die Obliegenheit zur Schadenminderung, wenn sie Handlungen setzt, die geeignet sind, den Schaden zu vergrößern und von einem verständigen Durchschnittsmenschen nicht gesetzt worden wären, sowie wenn dies die geschädigte Person bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen und danach handeln können.

(...) 2.1. Die Revision wendet sich gegen die Abweisung des überwiegenden Teils der Kosten für die Stellungnahmen der Privatgutachter. Es werde zwar nicht in Frage gestellt, dass einen Geschädigten eine Schadenminderungspflicht treffe, das Berufungsgericht sei aber im Anlassfall rechtsirrig davon ausgegangen, dass die Einholung einer Vielzahl von Stellungnahmen mit dieser Obliegenheit unvereinbar gewesen wäre.

2.2. Nach der Rsp verletzt ein Geschädigter die Obliegenheit zur Schadenminderung, wenn er Handlungen setzt, die geeignet sind, den Schaden zu vergrößern und von einem verständigen Durchschnittsmenschen nicht gesetzt worden wären, und wenn dies der Geschädigte bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen und danach handeln hätte können. Nach diesem allgemein im Schadenersatzrecht anerkannten, aus § 1304 ABGB abgeleiteten Grundsatz hat der Ges...

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