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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 225

Dürfen Kinder bei der Anhörung bei Gericht und bei der Befundaufnahme durch Sachverständige eine Vertrauensperson beiziehen?

iFamZ 2024/165

S. 225 § 105 AußStrG; § 289b Abs 3 ZPO

Die Begutachtung durch Sachverständige ist kein Anwendungsfall von § 105 AußStrG. Werden Feststellungen aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffen, kann der OGH die generelle Eignung der gewählten Methode eines Sachverständigengutachtens überprüfen.

Der Minderjährige konnte wegen Suchterkrankungen beider Eltern nicht in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen. Der KJHT entzog deshalb der leiblichen Mutter die Obsorge und brachte den Minderjährigen ab seinem 15. Lebensmonat bei den Pflegeeltern unter, die Obsorge hatte weiterhin der KJHT.

Am nahm der KJHT den damals neuneinhalbjährigen Minderjährigen den Pflegeeltern ab und brachte ihn danach in einer Wohngemeinschaft in Wien unter. Anlass dafür waren Erzählungen der leiblichen Tochter der Pflegeeltern während ihres Aufenthalts auf einer psychosomatischen Station über Vorfälle im Verband der Pflegefamilie, die sich nach derzeitigem Kenntnisstand so nicht zugetragen haben.

Der Minderjährige lebt seit der Abnahme in einer Wohngemeinschaft, wo er sich wohlfühlt. Die Pflegeeltern bemühen sich intensiv, den Minderjährigen wieder in ihrem Haushalt betreuen oder zumindest intensiv(er)en Kontakt mit ihm haben zu können. ...

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