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Naturalunterhaltsleistungen während der Kontaktrechtsausübung
iFamZ 2024/159
Beschränken sich die wöchentlichen Kontakte des Vaters zu seiner Tochter auf sechs Stunden und zu seinem Sohn auf 17 Stunden wöchentlich, ist eine Minderung des Geldunterhaltsanspruchs wegen der während der Besuchskontakte erbrachten Naturalunterhaltsleistungen (einschließlich Verpflegung der Kinder sowie Reinigungs- und Erhaltungsarbeiten in der Wohnung) nicht gerechtfertigt.