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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 218

Rückwirkender Charakter des § 725 ABGB ist verfassungskonform

iFamZ 2024/158

§§ 725, 1503 Abs 7 Z 2 ABGB; Art 7 B-VG

Der rückwirkende Charakter der Bestimmung über die Aufhebung einer letztwilligen Verfügung durch Verlust der Angehörigenstellung (§ 725 ABGB) ist verfassungskonform.

Der VfGH lehnt die Behandlung des Antrags ab, weil er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Die Antragstellerin behauptet die Verfassungswidrigkeit des § 1503 Abs 7 ABGB, in eventu einzelner Absätze dieser Bestimmung. Die angefochtene Bestimmung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz gem Art 7 B-VG und Art 2 StGG, weil gem § 1503 Abs 7 Z 2 ABGB die mit ua in Kraft getretene Bestimmung des § 725 ABGB in Bezug auf die Rechtswirksamkeit bestimmter letztwilliger Verfügungen auch dann anzuwenden sei, wenn die betroffene Person nach dem verstorben sei. Damit werde für bestimmte, vor dem errichtete letztwillige Verfügungen die Anwendung einer Regelung normiert, die zum Zeitpunkt der Errichtung eines Testaments nicht dem Rechtsbestand angehört habe und infolgedessen weder vom Testator noch von jenem Juristen, der mit der Aufsetzung der Urkunde beauftragt gewesen sei, bedacht werden hätte können. Weder aus dem Gesetz noch aus den Erläut lasse sich eine Erklärung für die Ungleichbehandlung von vor und nach dem errichteten letztwilligen Verfügungen ab...

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