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Haftungsinanspruchnahme mit Prüfung der Entstehung des Abgabenanspruches
Annahme fiktiver Fälligkeitstage für eine Gleichbehandlungsberechnung
Geht einer Haftungsinanspruchnahme für eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabe kein Bescheid voran, ist die Entstehung des Abgabenanspruches im Haftungsverfahren festzustellen. Einem Haftenden ist die Möglichkeit einzuräumen, einen Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger zu erbringen. Dazu sind die Fälligkeitstage der einzelnen Abgabenschuldigkeiten zu nennen, wobei es aber ohne Festsetzungsbescheid keinen Fälligkeitstag gibt.
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RV/7400072/2022; Revision zugelassen.Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2023/15/0004. |
1. Der Fall
Mit Haftungsbescheid vom des Magistrates der Stadt Wien wurde der Beschwerdeführer (Bf) für offene Abgabenschuldigkeiten der X.Y. kft zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, den geschuldeten Betrag binnen einem Monat nach Zustellung des Haftungsbescheides zu entrichten.
Der Haftungsbetrag wurde wie folgt aufgegliedert:
Glücksspielautomatenabgabe für vier Spielapparate für 5/2018 5.600,00 Euro;
Glücksspielautomatenabgabe für vier Spielapparate für 6/2018 5.600,00 Euro;
Säumniszuschlag von 2 % 224,00 Euro.
In der Beschwerde wurde bestritten, dass der Bf die Glücksspielau...