zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2023, Seite 70

Problem der „vergessenen“ Beschwerdevorlage bei nach § 267 BAO zu verbindenden Verfahren

Andrea Ebner

Der vor dem BFG angefochtene (Einkünftefeststellungs-)Bescheid war von mehreren Beschwerdeführern angefochten, sodass diese Beschwerden nach Ansicht des BFG iSd § 267 BAO zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden waren. Da jedoch nur ein Teil der Beschwerden dem BFG direkt, ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, vorgelegt wurden, hatte sich das Gericht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie rechtskonform sämtliche Beschwerdeverfahren verbunden werden können.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/7101984/2020.
§§ 267, 281, 281a BAO

1. Der Fall

Das Finanzamt stellte die Einkünfte einer GmbH & Co KG mit Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO fest und wies diese darin den (ehemaligen) Gesellschaftern zu.

Von diesen (ehemaligen) Gesellschaftern haben insgesamt zwölf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid erhoben und die Direktvorlage an das BFG, somit das Unterlassen einer Beschwerdevorentscheidung nach § 262 Abs 2 BAO, beantragt.

Im Verfahren vor dem BFG hat sich herausgestellt, dass dem BFG nicht sämtliche gegen einen Einkünftefeststellungsbescheid gemäß § 188 BAO gerichtete Bescheidbeschwerden zur Entscheidung vorgelegt wurden. Sieben Beschwerden legte das Finanzamt innerhalb der in § 262 Abs 2 lit b BAO normierten Frist von drei Monaten dem B...

Daten werden geladen...