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Haftungsverfahren und Beschwerde gegen den Abgabenanspruch
Entscheidend für das Vorliegen der Berechtigung zur Erhebung einer Revision ist, ob der Revisionswerber durch das bekämpfte Erkenntnis – ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit – in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann. Ein Haftungspflichtiger kann selbst dann eine Beschwerde gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch erheben, wenn der betreffende Bescheid bereits vom Erstschuldner angefochten wurde. Als Beschwerdeführer ist ihm die Entscheidung auch zuzustellen.
1. Der Fall
Bei einer GmbH fand im Jahr 2007 eine Umsatzsteuersonderprüfung statt. Im Anschluss daran erließ das Finanzamt Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für einige Monate und versagte die Berücksichtigung von jeglichen Vorsteuern. In den Jahresbescheiden wurde die Auffassung aus den Festsetzungsbescheiden aufrechterhalten. Gegen einen Jahresbescheid wurde von der GmbH Beschwerde erhoben, die vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen wurde. Ein dagegen gerichteter Vorlageantrag wurde als verspätet zurückgewiesen.
In weiterer Folge wurde gegen die (ehemalige) Geschäftsführerin der GmbH ein Haftungsbescheid nach § 9 BAO ...