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Beteiligungsertragsbefreiung bei Ausschüttung eines AIF (vormals einer AG)
Wird eine Körperschaft in einen Alternativen Investmentfonds umqualifiziert, stellt sich die Frage, wie Ausschüttungen von vor der Umqualifizierung realisierten Gewinnen auf Ebene der Anteilsinhaber ertragsteuerlich zu behandeln sind. Der VwGH entschied, dass der tatsächlichen Ausschüttung keine steuerliche Bedeutung zukommt, da der gesamte Gewinn der Körperschaft bereits mit dem durch die Umqualifizierung bedingten Verlust der Steuersubjekteigenschaft als ausgeschüttet gilt. Die Anwendung des § 10 KStG auf die fiktive Ausschüttung ist dabei möglich.
1. Der Fall
Die Revisionswerberin (Rw) war eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die in den Jahren 2013 und 2014 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. 3. bis 28. 2. bilanzierte. Die Rw hielt bis 2014 0,97 % Aktien an der im Jahr 2007 gegründeten H AG und war aufgrund eines Substanzgenussrechts zusätzlich mit 11,62 % an deren Ergebnis beteiligt. Die H AG bilanzierte nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1. 10. bis 30. 9. und wurde mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Ablauf des als Alternati...