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BFGjournal 1, Jänner 2023, Seite 21

Beurteilung des mangelnden groben Verschuldens bei Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages

Johann Fischerlehner und Anna Oberlaber

Nach § 217 Abs 3 BAO sind bei lang andauernder Säumnis zweite und dritte Säumniszuschläge zu entrichten. Maßgeblicher Beurteilungszeitraum für die Feststellung, ob eine Nichtentrichtung von Abgaben entschuldbar iSd § 217 Abs 7 BAO ist, ist beim zweiten und dritten Säumniszuschlag jener der lang andauernden Säumnis iSd § 217 Abs 3 BAO.


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RV/5100465/2022 (Abweisung der Beschwerde); Revision nicht zugelassen.

1. Der Fall

Bei der Beschwerdeführerin (Bf), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt, bei welcher überwiegend geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt wurden. Es kam daher zu Umsatzsteuerfestsetzungen.

Mit den Bescheiden vom wurden dritte Säumniszuschläge gem § 217 Abs 1 und 3 BAO für die Monate 01/2011, 02/2011 und 12/2011 festgesetzt, weil die Abgabenschuldigkeiten nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der jeweils zweite Säumniszuschlag verwirkt wurde, entrichtet wurden.

In der Beschwerde vom wurden Anträge gem § 217 Abs 7 und 8 BAO gestellt. Mit dem am beim UFS eingelangten Vorlagebericht wurde unter anderem die Berufung vom gegen die Säumniszuschlagsbescheide vom eingebracht.

In weiterer Folge wurde der beschwerdeführenden Partei mit Beschluss vom zum Antrag auf Aufhebung der Säumniszusch...

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