Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Die Festschrift ist eine große Freude und Ehre“
Im BFGjournal zu Gast: Sen.-Präs. i. R. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, im Gespräch mit Prof. Dr. Angela Stöger-Frank
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nikolaus Zorn war Senatspräsident am VwGH und ist seit Dezember 2022 im Ruhestand. Er lehrt als Universitätsprofessor für Steuerrecht an der Universität Innsbruck, Abteilung Finanzrecht des Instituts für Unternehmensrecht. Seine Bestellung zum Senatspräsidenten erfolgte 2013, davor 1993 seine Bestellung zum Hofrat des VwGH. Zu Beginn seiner beachtlichen Karriere war er 1980 bis 1992 in der Finanzverwaltung tätig, zunächst am Finanzamt Innsbruck, dann im Berufungssenat der Finanzlandesdirektion für Tirol. |
Seine Lehrtätigkeit begann 1986 an der Universität Innsbruck; er habilitierte sich im Jahr 1992 im Fach Finanzrecht bei Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt.
Nikolaus Zorn vereint somit die praktische Erfahrung als Finanzbeamter, später als Richter mit dem akademischen Hintergrund eines Wissenschaftlers.
Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn hat die steuerrechtliche Rechtsprechung des VwGH über Jahrzehnte maßgeblich geprägt. Sein wissenschaftliches Spektrum ist umfassend. Anlässlich seines 65. Geburtstages widmeten ihm daher Steuerrechtsexpert:innen aus Deutschland und Österreich eine Festschrift mit dem Titel „Körperschaften im Steuerrecht“. Der Kreis der namhaften Autor:innen umfass...