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Wertpapierdeckungspflicht gemäß § 14 Abs 7 EStG 1988
Keine Befreiung für eine bei Einbringung eines BgA in eine Kapitalgesellschaft bilanziell übernommene Pensionsrückstellung
Strittig war im Beschwerdefall die Rechtsfrage, ob eine Aktiengesellschaft, in die vor vielen Jahren ein städtischer Betrieb gewerblicher Art eingebracht worden war und die im Rahmen der Buchwertfortführung die Pensionsrückstellungen des eingebrachten Betriebes (nicht jedoch die zugrundeliegenden zivilrechtlichen Pensionszuschussverpflichtungen gegenüber den ehemaligen Arbeitnehmern des Betriebes) übernommen hatte, auch – wie zuvor der Betrieb gewerblicher Art – von der Wertpapierdeckungspflicht für diese „Alt“-Rückstellungen befreit ist. Das BFG meinte ja, der VwGH sagte nein.
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RV/2100727/2019; Ro 2022/15/0017; RV/2100717/2022; Revision zugelassen; VfGH-Beschwerde zur Zahl E 3275/2022 anhängig. |
1. Der Fall
Mit Sacheinlagevertrag vom August 1994 brachte die Stadtgemeinde ein Energieversorgungsunternehmen samt Nebenbetrieben, einen Bestattungsbetrieb und einen Steinmetzbetrieb nach Art III UmgrStG mit Ablauf des in die beschwerdeführende AG ein. Im Personalübereinkommen vom August 1994 hatten die Stadtgemeinde und die beschwerdeführende AG ua die Vereinbarung getroffen, dass die von der beschwerdeführenden AG der Stadtgemeinde zu ersetzenden ...