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BFGjournal 10, Oktober 2022, Seite 321

Einkommensteuerliche Behandlung einer Pensionsabfindung aus der schweizerischen beruflichen Altersvorsorge

Entscheidung: RV/7101265/2018; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 124b Z 53 EStG 1988.

Die Steuerbegünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige die Pensionsabfindung nur in Form eines Kapitalbetrages auszahlen lassen konnte. Bestand ein Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenzahlung, kommt diese Steuerbegünstigung nicht zur Anwendung. Die Möglichkeit, sich die Pensionsabfindung anstatt als Einmalbetrag in drei Tranchen auszahlen zu lassen, stellt keine solche (die Steuerbegünstigung ausschließende) Wahlmöglichkeit dar.

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