Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Festsetzung eines Säumniszuschlages trotz unrichtiger Zahlungsaufforderung im Straferkenntnis
Entscheidung: RV/6300008/2022; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 217 Abs 7 BAO.
Da es sich beim Säumniszuschlag um eine objektive Rechtsfolge für die verspätete Entrichtung der Geldstrafe handelt, ist es für dessen Festsetzung ohne Bedeutung, ob dem Bestraften eine Zahlungsaufforderung oder eine Buchungsmitteilung zur Kenntnis gelangt ist oder nicht und ob diese unrichtig sind oder nicht. Solche Umstände sind allenfalls bei der Prüfung eines Antrages des Bestraften nach § 217 Abs 7 BAO, dass ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden getroffen hat, relevant.