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Keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen
Beteiligungen an kroatischen Gesellschaften bei einem nicht nachgewiesenen wirtschaftlichen Eigentum und Verwässerung der Anteile
Werden Anteile an einer kroatischen d.o.o. mit Verlust verkauft und wird wirtschaftliches Eigentum in Form einer mündlichen Treuhandschaft an diesen Anteilen behauptet, muss für eine steuerliche Anerkennung dieser Verluste der (inländische) Treugeber das Vorliegen der Treuhandschaft nachweisen.
Kommt es bei einer kroatischen d.d. zu einer nominellen Kapitalherabsetzung und daran anschließend zu einer effektiven Kapitalerhöhung, stellt dieser „Kapitalschnitt“ keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar.
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RV/5101479/2015, Revision zugelassen und eingebracht; VfGH-Beschwerde zur Zahl E 2434/2022 anhängig. | § 27 EStG idF BGBl I 112/2011 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) erzielte nach dem einen Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer österreichischen GmbH iHv mehr als 30 Millionen Euro. Gleichzeitig machte er Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an einer kroatischen d.o.o. iHv 401.629 Euro und aus einer Liquidation aufgrund von Kapitalherabsetzung und anschließender Kapitalerhöhung betreffend Anteile an einer kroatischen d.d. iHv 3 Millionen Euro geltend. Dabei brachte er vor, die Verluste seien ihm aufgrund mündlicher Treuhandschaften zuzurechnen.
Das Finanzamt erkannte ...