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RWK 10, 15. Oktober 2024, Seite 351

CBAM: Infos zur Berichtsabgabe ab Oktober

Im Zuge der CBAM-Berichtspflicht für das dritte Quartal 2024 können Unternehmen keine Standardwerte mehr für CO2-Emissionen bei der Berichtsabgabe verwenden, dh, sie müssen die CO2-Emissionen für eingeführte CBAM-Waren selbst berechnen. Auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission erhalten betroffene Unternehmen Guidance-Dokumente, die bei der Berechnung der Emissionen Hilfestellung bieten.

Darüber hinaus veröffentlichte die Europäische Kommission im August 2024 ein Update zu den bestehenden Q&A, die Unternehmen bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen sollen. Die Kommission hat darüberhinaus Beispiele für ausgefüllte Communication Templates für alle CBAM-Sektoren bereitgestellt sowie ein Erklär-Video erstellt, wie dieses Template zu verwenden ist.

Link zur CBAM-Seite des BMF: https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-(CBAM)-.html

Link zur Guidance der Europäischen Kommission: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en#guidance

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